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Wer kann sich bewerben?
- Studierende aller Nationalitäten und aller Fachrichtungen, die an der Universität Jena eingeschrieben sind oder die zukünftig, d.h. innerhalb des nächsten Förderzeitraumes, eingeschrieben werden.
- Grundsätzlich ist jedes Studium förderungsfähig. Also zum Beispiel auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium, ein Masterstudium oder ein berufsbegleitendes Studium. Auch Teilzeitstudierende und angehende Studierende, die auf eine Zulassung warten, können sich für das Deutschlandstipendium bewerben.
Ausgenommen von der Förderung sind:
- Studierende, die sich während des Förderzeitraumes nicht innerhalb der Regelstudienzeit befinden (Ausnahmen möglich).
- Studierende, die schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhalten, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat beträgt.
- Promotionsstudierende.
Bitte beachten Sie: Zur Fortgewährung des Deutschlandstipendiums ist das Bewerbungsverfahren erneut in Form eines Verlängerungsantrages zu durchlaufen.
- Studierende aller Nationalitäten und aller Fachrichtungen, die an der Universität Jena eingeschrieben sind oder die zukünftig, d.h. innerhalb des nächsten Förderzeitraumes, eingeschrieben werden.
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Wie kann ich mich bewerben?
Die Deutschlandstipendien werden an der Universität Jena einmal jährlich zum Wintersemester ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2024/25 beginnt am 15.03.2024 und endet am 15.04.2024. Bewerbungen außerhalb des Ausschreibungszeitraums können wir leider nicht berücksichtigen. Die Bewerbung ist nur über das Online-BewerbungsformularExterner Link möglich, welches während des Bewerbungszeitraumes freigeschaltet ist.
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Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Im Online-Bewerbungsformular finden Sie eine Rubrik „Anlagen“. Laden Sie hier bitte jeweils Ihre Anhänge im PDF-Format hoch.
Folgende Unterlagen müssen Sie einreichen
- tabellarischer Lebenslauf
- aktuelle Studienbescheinigung oder bei Studienbewerbern die Zulassung
- Nachweise über schulische Leistungen und/oder Studienleistungen (Zeugnisse):
- Studienbewerber/-innen für das erste Hochschulsemester: Kopie der Hochschulzugangsberechtigung oder des letzten Schulzeugnisses (sofern noch kein Abschlusszeugnis vorliegt)
- Bachelor- und Lehramtsstudierende im ersten und zweiten Fachsemester: Kopie der Hochschulzugangsberechtigung und ein Nachweis über bisherige Leistungen im Studium (aktuelle Notenbescheinigung mit Durchschnittsnote aus Friedolin)
- Bachelor- und Lehramtsstudierende ab dem dritten Fachsemester: Nachweis über bisherige Leistungen im Studium (aktuelle Notenbescheinigung mit Durchschnittsnote aus Friedolin)
- Masterstudierende und Studienbewerber/-innen für ein Masterstudium: Kopie des Bachelorzeugnisses und ein Nachweis über bisherige Leistungen im Studium (aktuelle Notenbescheinigung mit Durchschnittsnote aus Friedolin)
- bei ausländischen Zeugnissen über die Hochschulzugangsberechtigung/den Hochschulabschluss: eine amtlich beglaubigte Übersetzung (außer bei englischen Zeugnissen) in deutscher oder englischer Sprache und eine Umrechnung in das deutsche Notensystem
- Studiengang Humanmedizin:
- im vorklinischen Studienabschnitt: Leistungsübersicht für den Ersten Abschnitt der ärztlichen Ausbildung
- im klinischen Studienabschnitt: Kopie des Zeugnisses über den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und Leistungsübersicht für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Ausbildung
- Studiengang Zahnmedizin:
- im vorklinischen Studienabschnitt: Leistungsübersicht für den Ersten Abschnitt der zahnärztlichen Ausbildung
- im klinischen Studienabschnitt: Kopie des Zeugnisses der zahnärztlichen Vorprüfung
- Studiengang Rechtswissenschaft: aktuelle Bescheinigung über Prüfungsleistungen mit Angabe der im Durchschnitt erreichten Punktzahl, ggf. Zwischenprüfungszeugnis
- Examensstudiengang Pharmazie: aktuelle Beurteilung der Studienleistungen zur Bewerbung für ein Stipendium, ggf. Kopie des Zeugnisses über den Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
- ggf. Nachweise über Auszeichnungen oder Preise (die zu Beginn des Bewerbungszeitraums nicht länger als zwei Jahre zurückliegen)
- ggf. Nachweise über gesellschaftliches, hochschulpolitisches, ökologisches, soziales oder politisches Engagement (das zu Beginn des Bewerbungszeitraums nicht länger als zwei Jahre zurückliegt)
- ggf. Nachweise über ein Praktikum, eine Berufsausbildung oder Berufstätigkeit (die zu Beginn des Bewerbungszeitraums nicht länger als zwei Jahre zurückliegen)
- ggf. Nachweise über besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände
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Dezernat 1 - Studierende
Bereich Weiterbildung
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