Rechtswissenschaft für außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetz graduierte Juristen

Eckdaten
Studienabschluss
Legum magister
Zulassung
zulassungsfrei (ohne NC)
Regelstudienzeit
2 Semester
Credits/ECTS
keine
Lehrsprache
Deutsch
Gebühr/Entgelt
keine
Semesterbeitrag
272,65 €
Studienbeginn
Wintersemester, Sommersemester
Teilzeit möglich
nein
zuständige Einrichtungen
Rechtswissenschaftliche Fakultät
Rechtswissenschaftliche Lehrstühle
Bewerbung & Fristen

Inhalt und Aufbau

Das Magisterstudium soll den Kandidaten mit den Grundzügen der deutschen Rechtsordnung vertraut machen und seine Kenntnisse in einem gewählten Rechtsgebiet wissenschaftlich vertiefen. Während des Studiums an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena muss der Kandidat Lehrveranstaltungen im Umfang von mindestens 12 SWS belegen, die ihm die Grundzüge eines der drei Rechtsgebiete Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht oder Strafrecht vermitteln. Darüber hinaus sind weitere Lehrveranstaltungen im Umfang von 12 SWS zu belegen. Die einzelnen Lehrveranstaltungen wählt der Kandidat im Einvernehmen mit dem Betreuer aus den Rechtsgebieten Grundlagen der Rechtswissenschaft, Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht und Prozessrecht.

Zugangsvoraussetzungen

  • Hochschulabschluss

    Abschluss eines dem deutschen Rechtsstudium in den Anforderungen gleichwertigen juristischen Studiums an einer ausländischen Hochschule.

  • Sprachanforderungen

    Ausländische Studienbewerber müssen Kenntnisse auf dem Niveau der DSH-Prüfung (Stufe 2), TestDaF (mindestens viermal TDN4) oder einer vergleichbaren Prüfung des Goethe-Instituts bzw. der Kultusministerkonferenz (Großes deutsches Sprachdiplom) nachweisen.

Bewerbungsunterlagen

  • Lebenslauf

    Den Lebenslauf sollten Sie in tabellarischer Form verfassen. Er sollte die Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs enthalten.

  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung

    Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.

  • Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses

    Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum weiterbildenden Studium bewerben möchten. Bitte reichen Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht als beglaubigte Kopie ein.

Zusätzliche Bewerbungsunterlagen für internationale Studierende

  • Nachweis von Deutschkenntnissen

    Für alle deutschsprachigen Studiengänge muss ein Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden. Für den Nachweis der Deutschkenntnisse werden von der Friedrich-Schiller-Universität Jena folgende Zeugnisse anerkannt:

    • "Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang", mindestens Niveaustufe 2 (DSH-2),
    • das Goethe-Zertifikat C2 (GDS),
    • das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II),
    • der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilprüfungen,
    • das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mindestens mit dem Prädikat "befriedigend"),
    • die Deutschprüfung im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg.


    Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung die DSH-Prüfung, den TestDaF bzw. eine äquivalente Prüfung noch nicht abgelegt oder die Ergebnisse noch nicht erhalten haben, fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte folgende Dokumente bei:

    • Nachweis über Deutschkenntnisse auf mindestens dem Niveau B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) sowie
    • eine Anmeldebestätigung für einen weiterführenden Sprachkurs oder eine Terminbestätigung über die geforderte Sprachprüfung


    Sie haben die Option, an der Friedrich-Schiller-Universität Jena kostenpflichtig einen DSH-Sprachvorbereitungskurs zu besuchen sowie die DSH-Prüfung abzulegen. Sollten Sie sich hierfür interessieren, wenden Sie sich bitte an das Internationale Büro unserer Universität!

    Vom Nachweis der deutschen Sprache befreit sind:

    • Bewerber und Bewerberinnen, die ein Bachelorstudium in der Unterrichtssprache Deutsch in den folgenden Länder abgeschlossen haben: Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein (Dies gilt nur für Abschlüsse, die an Universitäten oder Fachhochschulen innerhalb der betreffenden Länder erworben wurden (keine Offshore Universitäten oder Zweigstellen in anderen Ländern, kein Fernstudium, kein Joint- oder Doppeldiplom mit Hochschulen anderer Länder));
    • Bewerber und Bewerberinnen, die ein deutsches Abiturzeugnis, die österreichische Matura oder ein schweizerisches gymnasiales Maturitätszeugnis besitzen.


    Für Masterstudiengänge mit der Unterrichtssprache Englisch werden keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt.

Studienfachberatung des Internationalen Büros - Cornelia Dwars
Studienfachberatung - Christiane Fischer
Weiterbildung

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Bereich Weiterbildung
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Ihre Fragen können Sie auch in unseren offenen Runden – der Online-Gruppen-Beratungen – stellen.

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