Bei Studiengängen und Studienfächern mit einem Numerus Clausus (= Zulassungsbeschränkung) kann es vorkommen, dass nach dem Ende der regulären Vergabe- und Nachrückverfahren noch Studienplätze frei geblieben oder wieder frei geworden sind. Etwaige Restplätze vergibt die Universität Jena über ein hochschuleigenes Losverfahren. Hierzu ist losgelöst von einer ggf. erfolgten Studienplatzbewerbung die Registrierung eines Losantrages an unserer Universität notwendig.
Bitte prüfen Sie vor Ihrer Registrierung für das Losverfahren, ob Sie über eine Hochschulzugangsberechtigung für das gewünschte Studienfach bzw. die gewünschten Studienfächer verfügen.
Die Registrierung eines Losantrages ist nur während des u.g. Registrierungszeitraums möglich.
Universitätshauptgebäude, Raum E065
Fürstengraben 1
07743 Jena
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