Chemistry of Materials
- Studienabschluss
- Master of Science
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Credits/ECTS
- 120
- Lehrsprache
- Englisch
- Gebühr/Entgelt
- keine
- Semesterbeitrag
- 272,65 €
- Studienbeginn
- Wintersemester
- Teilzeit möglich
- ja
- zuständige Einrichtungen
- Chemisch-Geowissenschaftliche Fakultät
- Chemische Institute
-
Bachelorabschluss oder Äquivalent
Für dieses Masterstudium benötigen Sie einen überdurchschnittlich guten fachspezifischen Bachelorabschluss in Chemie, Chemieingenieurwesen oder Physik im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten (ECTS) oder einen äquivalenten ersten berufsqualifizierenden Abschluss (z. B. Materialwissenschaften), der Module im Bereich Chemie oder Physik im Umfang von mindestens 60 LP aufweist. Der Abschluss sollte mindestens mit der Gesamtnote "1,9" ("gut") bewertet worden sein.
-
Sprachanforderungen
Für diesen Masterstudiengang sind folgende Sprachkenntnisse notwendig:
- Englischkenntnisse auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.
- Deutschkenntnisse auf Niveau DSH-1 sind dringend empfohlen. Ein Nachweis ist nicht erforderlich.
-
Lebenslauf
Den Lebenslauf verfassen Sie bitte in tabellarischer Form. Geben Sie bitte alle Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs an.
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Motivationsschreiben
Ein Motivationsschreiben umfasst i.d.R. ein bis zwei DIN A4-Seiten und hat die Darstellung Ihrer Motivation zur Aufnahme dieses spezifischen Masterstudiengangs zum Inhalt. Sie können daher innerhalb des Motivationsschreibens auf folgende Aspekte näher eingehen:
- Weshalb möchten Sie dieses Masterstudium aufnehmen?
- Was befähigt Sie zu diesem Masterstudium?
- Was zeichnet diesen Masterstudiengang Ihrer Ansicht nach aus?
- Welche Besonderheiten dieses Studiums haben Sie zur Bewerbung veranlasst?
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Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten Sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.
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Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses
Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudiengang bewerben möchten. Bitte laden Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Notenübersicht hoch. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss nachweisen können, laden Sie bitte die geforderte detaillierte aktuelle Notenübersicht (Transcript of Records) im Bewerbungsportal hoch.
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Detaillierte Notenübersicht
Für die Prüfung Ihrer fachlichen Eignung wird die detaillierte Notenübersicht Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums benötigt, auf dessen Grundlage Sie sich um Zulassung zum Masterstudium bewerben. Die Notenübersicht sollte eine von der Hochschule autorisierten Durchschnittsnote enthalten. Ist dies nicht der Fall, lassen Sie sich bitte einen zusätzlichen Nachweis über die vorläufigen Durchschnittsnote von Ihrer Hochschule ausstellen.
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Nachweis über relevante ausgeübte Berufstätigkeit
Sofern Sie bereits studienfachrelevante Berufserfahrungen haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.
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Nachweis über fachlich relevante Praxiserfahrungen
Sofern Sie bereits studienfachrelevante Praxiserfahrung (z.B. durch studienbegleitende Praktika) haben, können Sie einen entsprechenden Nachweis hierüber zur Stärkung Ihrer Bewerbung ebenfalls einreichen.
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Nachweis Sprachkenntnisse
Für diesen Masterstudiengang sind folgende Sprachkenntnisse notwendig:
- Englischkenntnisse auf Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.
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Übersetzung ausländischer Bewerbungsdokumente
Jedes Bewerbungsdokument, das im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde, muss zusätzlich in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Diese Übersetzung muss von autorisierten/vereidigten Übersetzern/Übersetzungsbüros angefertigt werden.
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Nachweis des Notensystems
Bei ausländischen Studienabschlüssen reichen Sie bitte auch einen Nachweis des von der entsprechenden Hochschule verwendeten Notensystems ein. Der Nachweis muss Informationen zur Höchstnote und zur Mindestnote enthalten.
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APS-Zertifikat
Bewerber und Bewerberinnen mit Hochschulabschlüssen aus Indien, Vietnam oder aus der VR China müssen eine APS-Zertifikat (im Original) einreichen.
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Hochschulaufnahmeprüfung
Bewerber und Bewerberinnen aus den folgenden Ländern müssen einen Nachweis über ihre jeweilige Hochschulaufnahmeprüfung erbringen:
- Iran (Hochschulaufnahmeprüfung oder Nachweis eines voruniversitären Jahres),
- Republik Korea/Südkorea (Scholastic Ability Test)
- China (GaoKao)
Otto-Schott-Institut für Materialforschung, Lehrstuhl für Glaschemie II - Laboratory of Glass Science
Fraunhoferstraße 6
07743 Jena
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Humboldtstraße 11
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Fürstengraben 1
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Wir bieten Beratungen und die Bearbeitung Ihrer Anliegen persönlich sowie über das Ticketsystem (Service-Desk), Zoom, Livechat, Post und Telefon an.
Telefonsprechstunde:
Dienstag bis Donnerstag
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Beratungen finden persönlich, telefonisch und via Zoom statt. Terminvereinbarungen erfolgen telefonisch unter 03641 9-411 111 (Mo bis Fr von 9 bis 11 Uhr) oder außerhalb dieser Sprechzeit unter 03641 9-411 200. Zudem können Sie den Service-Desk nutzen.
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Ihre Fragen können Sie auch in unseren offenen Runden – der Online-Gruppen-Beratungen – stellen.
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