Schnellauswahl: Die wichtigsten Fragen auf einen Blick
Wie funktioniert das Auswahl- und Vergabeverfahren?
Welche Kriterien zählen für die Studienplatzvergabe?
Was hat es mit den Quoten auf sich?
Wo bewerbe ich mich für einen NC-Studiengang?
Vergabeverfahren für das Wintersemester 2023/24
Informationen für internationale Studieninteressierte
Bundesweite Zulassungsbeschränkungen: Medizin, Zahnmedizin & Pharmazie
Die Vergaberegeln haben sich geändert. Der Einfluss von Wartezeit ist weggefallen. Welche Kriterien zählen, erfahren Sie hier. Die Vergleichswerte aus dem vorangegangenen Verfahren können nur als grobe Orientierung dienen. Die Universität Jena empfiehlt deshalb allen Studieninteressierten, sich aufgrund von Zulassungsbeschränkungen nicht von einer Bewerbung abhalten zu lassen!
Wie funktioniert das Auswahl- und Vergabeverfahren?
Innerhalb der verschiedenen Quoten wird eine Rangliste (ein »Ranking«) mittels eines Punktesystems gebildet, in der die Bewerber/-innen einen Rangplatz erhalten. Die Quoten wiederum setzen sich aus verschiedenen Kriterien zusammen, die in die Bewertung einfließen. Nach der anschließend festgelegten Reihenfolge der Bewerber/-innen auf der Rangliste werden die Studienplätze vergeben. Sind nach dem Ende der Vergabe- und Nachrückverfahren noch Studienplätze frei geblieben oder wieder frei geworden, können Sie unter allen Interessierten außerdem verlost werden (Losverfahren).
Welche Kriterien zählen für die Studienplatzvergabe?
- Note: Die Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) ist maßgeblich für die Ranglistenbildung (»Ranking«) in den entsprechenden Quoten.
- Bei »Psychologie (B. Sc.)« gibt es ergänzend bei der Vergabe das Kriterium »Beruf« (abgeschlossene Berufsausbildung und Berufspraxis).
Was hat es mit den Quoten auf sich?
Wir stufen alle Bewerber/-innen in verschiedene Ranglisten ein und vergeben aus diesen Ranglisten unterschiedlich viele Studienplätze. In jeder Rangliste erteilen wir Zulassungsangebote und lassen anschließend soviele Bewerber/-innen zu, wie Plätze zur Verfügung stehen. Dabei haben diejenigen die größten Chancen, die in der Rangliste am höchsten stehen.
Für die ersten Fachsemester der an der Universität örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge werden die Studienplätze in einem Verfahren gemäß Thüringer HochschulzulassungsgesetzExterner Link in Verbindung mit der Thüringer StudienplatzvergabeverordnungExterner Link wie folgt vergeben:
- 20 % der Plätze nach der Durchschnittsnote
- 80 % der Plätze nach dem Ergebnis eines Hochschulauswahlverfahrens (Durchschnittsnote). Für Psychologie B.Sc. werden zudem eine abgeschlossene Berufsausbildung und die Berufspraxis berücksichtigt.
Weitere Informationen finden Sie auch in der Satzung der Friedrich-Schiller-Universität über das Auswahlverfahren.
Wo bewerbe ich mich für einen NC-Studiengang?
Die Bewerbung für die uniintern-zulassungsbeschränkten Studiengänge erfolgt über das Bewerberportal Friedolin 2.0Externer Link. Die Studienplätze werden im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) auf hochschulstart.deExterner Link vergeben. Hierbei handelt es sich um eine Service-Plattform, die sich um die Koordinierung von Bewerbungen und Zulassungsangeboten für zulassungsbeschränkte Studiengänge kümmert. Auf hochschulstart.deExterner Link ist ebenfalls eine Registrierung erforderlich.
Checkliste für das Dialogorientierte ServiceverfahrenExterner LinkÜber das DoSV-Portal auf hochschulstart.deExterner Link erfolgt ebenso die Bewerbung und zentrale Vergabe von bundesweit zulassungsbeschränkten Studienplätzen in Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie.
-
Liste der zulassungbeschränkten Studiengänge
An der Universität Jena zulassungsbeschränkte Studiengänge
Biochemie/Molekularbiologie (B. Sc.)
Biologie (Lehramt Regelschule)
Ernährungswissenschaften (B. Sc.)
Kommunikationswissenschaft (B. A., Kernfach)
Kommunikationswissenschaft (B. A., Ergänzungsfach)
Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge
Hier finden Sie mehr Informationen zu den bundesweiten Zulassungsbeschränkungen.
NC-Werte: Wo lagen die Zulassungsgrenzen im letzten Jahr?
Nachfolgend zeigen wir Ihnen die Ranglisten-Punktwerte der/des zuletzt in einer Quote Zugelassenen für das Wintersemester 2023/24. Diese Grenzwerte können eine erste Orientierung geben. Aber Vorsicht! Die Zulassungsgrenzen spiegeln immer das Verhältnis von Angebot (Studienplätze), Nachfrage (Anzahl Bewerber/-innen) und Leistungen der Bewerber/-innen wider. Deshalb kann vor dem Abschluss eines NC-Verfahrens nicht genau gesagt werden, wie die Grenzwerte in einem Studienfach im aktuellen Jahr ausfallen werden. Die Grenzwerte sagen nur etwas über ein vergangenes Auswahlverfahren aus.
Studienfach | Auswahlgrenzen je Quote* | ||
AdH: Quote 1, Anteil 60 % (= Abitur) |
AdH: Quote 2, Anteil 20 % (= Abitur und Beruf) |
Quote Qualifikation Anteil 20 % ( = Abitur) |
|
Psychologie (B.Sc.) |
98 Punkte (= 1,1) |
67 Punkte | 100 Punkte (= 1,0) |
* Ranglisten-Punktwerte der/des zuletzt in dieser Quote Zugelassenen
AdH = Auswahlverfahren der Hochschule
Punktevergabe-Tabelle: a Tabelle 1
Vergabe von Studienplätzen im Wintersemester für Psychologie (B.Sc.)
Für den uniintern-zulassungsbeschränkten Studiengang Psychologie (Bachelor of Science, 1. Fachsemester) ist neben dem Kriterium »Note« im Vergabeverfahren außerdem das Kriterium »Beruf« relevant. Es werden eine abgeschlossene Berufsausbildung und (soweit vorhanden) hauptberufliche Berufspraxis im Umfang von mindestens einem Jahr berücksichtigt.
Folgende Berufe werden anerkannt: Staatl. Geprüfte/r Sozialassistent/in; Sozialpädagogische/r Assistent/in; Ergo-therapeut/in; Heilerziehungspfleger/in; Erzieher/in; Altenpfleger/in sowie Gesundheits- und Krankenpfleger/in.
Details können Sie der folgenden Grafik entnehmen. Bitte beachten Sie auch die dazugehörigen Punktevergabe-Tabellen in den Fußnoten.
Das Ergebnis des Studieneignungstests BaPsy-DGPsExterner Link wird voraussichtlich ab dem WS 2026/27 im Vergabeverfahren für die Studienplätze in Psychologie an der Universität Jena berücksichtigt.
Universitätshauptgebäude, Raum E065
Fürstengraben 1
07743 Jena
Google Maps – LageplanExterner Link
Öffnungszeiten:
Info-Tresen:
Montag 10 - 12 Uhr
Dienstag 13 - 15 Uhr
Mittwoch 10 - 12 Uhr
Donnerstag 13 - 15 Uhr
Freitag 10 - 12 Uhr
Kontaktlose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Service-Desk unter
www.uni-jena.de/service-ssz
oder auch postalisch.
Telefonsprechstunde:
Montag bis Freitag
jeweils 09 - 11 Uhr.
Postanschrift:
Universität Jena
Studierenden-Service-Zentrum
07737 Jena