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Promotionsstipendien

Welche Stipendien gibt es? Wie finde ich ein passendes?
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Foto: istockphoto

Es gibt viele verschiedene Stiftungen, die Stipendien an Promovierende vergeben. Das Bewerbungsprocedere der einzelnen Stiftungen bzw. Förderprogramme variiert dabei stark.

Die meisten Stipendien werden von den 13 Begabtenförderungswerken vergeben. Das Land Thüringen finanziert Landesgraduiertenstipendien für Promovierende an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Die Vergabe dieser Stipendien wird durch die Graduierten-Akademie organisiert.

Neben diesen fachunabhängigen Stipendien gibt es außerdem noch zahlreiche fachspezifische Stipendien. Viele dieser Stipendien werden öffentlich ausgeschrieben. Einige aktuelle Ausschreibungen finden Sie hier. Für eine Suche nach fachspezifischen Stipendien empfehlen wir zudem für deutsche Promovierende die Datenbank mystipendiumExterner Link oder für internationale Promovierende die Datenbank des DAADExterner Link oder euraxessExterner Link. Weitere Datenbanken zur Suche finden Sie hier.

Wie finde ich ein Stipendium?

Die Anforderungen an die Stipendienbewerbung sind je nach Förderer sehr verschieden. Gemeinsamkeiten betreffen zum einen den Ablauf des Bewerbungsprozesses, zum anderen die benötigten Unterlagen wie beispielsweise das Exposé. Die Bewerbung von internationalen Promovierenden unterscheidet sich hinsichtlich der Anforderungsprofile. 

  • Die wichtigsten Schritte auf dem Weg zum Stipendium

    Die Entwicklung Ihrer individuellen Finanzierungsstrategie umfasst mehrere Schritte. Zu Beginn sollten Sie zunächst eine ausführliche Recherche zu Stipendiengebern durchführen. Nach dem Klären Ihrer individuellen Chancen treffen Sie Ihre persönliche Auswahl. Nun beginnt der eigentliche Bewerbungsprozess: Bei der Stipendienbewerbung ist in der Regel ein mehrstufiges Auswahlverfahren zu durchlaufen. Zuerst sind die Bewerbungsunterlagen zu erstellen. Bei erfolgreichem Durchlaufen der schriftlichen Vorauswahl folgt häufig ein mündliches Auswahlverfahren.

    1. Recherche zu Stipendiengebern
    Es gibt einige Stipendien-Datenbanken, mit denen Sie gezielt nach Stipendiengebern für Ihr individuelles Promotionsvorhaben suchen können. Sie filtern die Stipendien nach Ihren Bewerbungsvoraussetzungen.

    2. Klärung der Chancen
    Schauen Sie die Vorauswahl an möglichen Stipendiengebern sorgfältig durch und lesen Sie bei interessanten Stiftungen die genauen Fördervoraussetzungen nach. In der Graduierten-Akademie erhalten Sie Auskünfte zu den Landesgraduiertenstipendien. Die meisten der 13 Begabtenförderungswerke haben zudem Vertrauensdozentinnen bzw. -dozenten an den einzelnen Hochschulen. Diese können Sie zum Profil der einzelnen Begabtenförderungswerke beraten. Wer diese Dozentinnen bzw. Dozenten sind, können Sie bei den Begabtenförderungswerken erfragen. Anstatt Bewerbungen wahllos an bekannteste Stiftungen zu verschicken, sollten Sie Bewerbungen nach der Übereinstimmung des Stiftungsprofils mit Ihrem persönlichen Profil priorisieren.

    3. Treffen einer individuellen Auswahl
    Holen Sie sich fachliches Feedback zu Ihrer individuellen Auswahl (z. B. zu Ihren "Top 5") ein. Unterstützung an der Friedrich-Schiller-Universität finden Sie bei Ihrer betreuenden Hochschullehrerin bzw. Ihrem betreuenden Hochschullehrer und ggf. bei den Koordinatorinnen oder Koordinatoren der strukturierten Promotionsprogramme.

    4. Erstellung der Bewerbungsunterlagen
    Jede Stiftung hat ihre eigenen Anforderungen. In der Regel werden neben Anschreiben, Lebenslauf und Hochschulzeugnis ein Exposé und zwei Empfehlungsschreiben von Hochschullehrern erwartet. Entscheidungsträger im Auswahlverfahren wollen zum einen herausfinden, ob Sie die persönlichen Eigenschaften zum Promovieren mitbringen - sprich: ob Sie den langen Atem und das Durchhaltevermögen für die Anfertigung einer Dissertation mitbringen. Zum anderen wird das zu fördernde Dissertationsprojekt begutachtet, das Sie in Ihrem Exposé beschreiben. Gelesen wird das Exposé von etablierten Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftlern aus Ihrem Forschungsgebiet, die sowohl den forschungsrelevanten Gehalt des Projekts als auch dessen Machbarkeit bewerten. Insofern ist es sehr sinnvoll, dass Sie die Inhalte des Exposés mit Ihrer betreuenden Hochschullehrerin / Ihrem betreuenden Hochschullehrer besprechen.

    5. Ggf. Vorbereitung auf mündliches Auswahlverfahren
    Nach einer schriftlichen Vorauswahl folgt häufig ein mündliches Auswahlverfahren. Je nach Stiftung kann die Form dieses Bewerbungsteils von einem einzelnen Auswahlgespräch bis hin zu einem Assessment Center mit Gruppendiskussion und Einzelvortrag reichen.

  • Häufige Fragen

    Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit dem Bewerbungsprozess für ein Stipendium aufkommen können:

    Was bedeutet "Motivationsschreiben"?

    Das Motivationsschreiben ist ein wichtiger Bestandteil von jeder Bewerbung. Bei der Bewerbung um ein Promotionsstipendium versuchen die Entscheidungsträger herauszufinden, wer die nötige Begeisterung mitbringt, um die mehrjährige Promotionszeit erfolgreich zu durchlaufen. Darüber hinaus wird geprüft, ob der Bewerber die richtige Person für das zu vergebende Stipendium ist. Sprich: Passt Ihr persönliches Profil zu dem Förderprofil der Stiftung?

    Legen Sie in Ihrem Motivationsschreiben daher genau dar,

    • warum Sie eine Promotion anstreben,
    • welche Stärken Sie mitbringen
    • und warum das von Ihnen angestrebte Stipendium das richtige für Sie ist.

    Was ist ein Exposé / Forschungsexposé?

    Ein Exposé der Dissertation (auch: Forschungsexposé) ist eine zusammenfassende Beschreibung des Promotionsvorhabens. Der Umfang beträgt meistens zwischen 5-12 Seiten. In dem Exposé definieren Sie die leitende Fragestellung und Zielsetzung Ihres Dissertationsvorhabens. Sie beschreiben den Stand der Forschung, fassen bisherige Ergebnisse zusammen und erläutern das geplante methodische Vorgehen. Manche Stiftungen und fördernde Institutionen fordern außerdem Angaben zum geplanten zeitlichen Ablauf.

    Das Exposé ist ein wichtiger Bestandteil der Stipendienbewerbung. Es wird von etablierten Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftlern aus Ihrem Forschungsgebiet gelesen, die sowohl den forschungsrelevanten Gehalt des Projekts als auch dessen Machbarkeit bewerten. Insofern sollten Sie sorgfältig und präzise bei der Ausarbeitung des Exposés vorgehen. Besprechen Sie die Inhalte des Exposés am besten mit Ihrer betreuenden Hochschullehrerin / Ihrem betreuenden Hochschullehrer, und achten Sie auf die Einhaltung der Regeln zum wissenschaftlichen Arbeiten.

    Wie verbindlich ist der geforderte "Arbeits- und Zeitplan"?

    Der Arbeits- und Zeitplan stellt die vorgesehenen Arbeitsschritte vom heutigen Stand der Dissertation bis zur Fertigstellung in einer tabellarischen Übersicht dar. Aus dem Plan sollte ersichtlich sein, dass sich Ihr Promotionsvorhaben in einem begrenzten Zeitraum von zwei bis drei Jahren fertigstellen lässt. Die einzelnen Arbeitsschritte können sich dabei inhaltlich an der Grobgliederung Ihrer Dissertation orientieren. Es liegt in der Natur der Forschungstätigkeit, dass sich Änderungen bei der Bearbeitung des Dissertationsthemas ergeben können. Entscheidend ist, dass der Arbeits- und Zeitplan von den Gutachtern als realistisch und schlüssig beurteilt wird.

    Wie erhalte ich ein Empfehlungsschreiben von einer Hochschullehrerin bzw. einem Hochschullehrer?

    Die meisten Stipendiengeber fordern Empfehlungsschreiben von einem oder zwei Hochschullehrerinnen bzw. Hochschullehrern. Das erste Gutachten sollte von der zukünftigen Betreuerin bzw. dem zukünftigen Betreuer angefertigt werden. Für das zweite Referenzschreiben können Sie sich an eine Hochschullehrerin bzw. einen Hochschullehrer Ihrer Wahl wenden.

    Viele Professorinnen und Professoren sind gerne bereit, ein Empfehlungsschreiben für ihre Promovierenden zu erstellen. Einige wünschen sich dabei Ihre Unterstützung. Am besten fragen Sie nach, ob Sie sie in ihrer bzw. seiner Arbeit unterstützen können, sei es durch Mitbringen von Lebenslauf und Zeugnissen oder durch Zuarbeit von inhaltlichen Anhaltspunkten.

    Eine Einsicht in das fertige Gutachten ist in den meisten Fällen nicht möglich, da viele Stipendiengeber fordern, dass ihnen das Empfehlungsschreiben direkt und vertraulich zugesendet wird.

    Wie finde ich eine Betreuerin bzw. einen Betreuer?

    Zu Beginn Ihres Promotionsvorhabens müssen Sie sich zunächst einen geeigneten Doktorvater oder eine geeignete Doktormutter suchen. Es ist nicht möglich, sich bei der Universität zentral für eine Promotion zu bewerben.

    Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, einen Betreuer bzw. eine Betreuerin zu finden (siehe auch hier):

    • eine Hochschullehrerin bzw. ein Hochschullehrer Ihres Fachbereichs bietet eine Promotionsstelle an (z. B. als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in im Rahmen einer Haushaltsstelle oder eines Drittmittelprojektes oder als Doktorand/in innerhalb eines strukturierten Promotionsprogramms): Sie bewerben sich auf die ausgeschriebene Promotionsstelle analog zu Bewerbungen auf andere Stellenausschreibungen. Bei einer Bewerbung auf eine Promotionsstelle im Rahmen eines strukturierten Promotionsprogramms beachten Sie bitte die Ausschreibungsmodalitäten des jeweiligen Programms.
    • Sie planen, sich selbst zu finanzieren (z. B. über ein Stipendium), und benötigen einen Betreuer bzw. eine Betreuerin für Ihre Doktorarbeit: Setzen Sie sich gezielt mit den zu Ihrem Promotionsthema passenden Professorinnen/Professoren, Privatdozentinnen/Privatdozenten und Leiterinnen/Leitern von Nachwuchsgruppen in Verbindung. Scheuen Sie sich nicht davor, nach einem persönlichen Termin zu fragen.

    Was bedeutet "Bildungsinländer"? Was bedeutet "Bildungsausländer"?

    Bei den Bewerbungsvoraussetzungen für ein Stipendium wird gelegentlich zwischen Bildungsinländern und Bildungsausländern unterschieden.

    Sie gehören zur Gruppe der Bildungsinländer, wenn Sie ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, und zwar unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit. Haben Sie dagegen Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland an einer nicht-deutschen Bildungseinrichtung erworben, gehören Sie zur Gruppe der Bildungsausländer.

    Wann kann ich mich frühestens für ein Promotionsstipendium bewerben?

    Die Regelungen variieren je nach Stipendiengeber. In der Regel benötigen Sie eine Kopie Ihres Hochschulabschlusszeugnisses, um sich für ein Promotionsstipendium bewerben zu können. Studienerfolg (Noten) und Studiendauer sind stets wichtige Kriterien der Vergabeentscheidung. Eine formale Zulassung zur Promotion ist zunächst meistens nicht erforderlich, sollte aber sofort nach Erhalt des Bewilligungsbescheides nachgeholt werden. Allerdings brauchen Sie schon einen Betreuer / eine Betreuerin, der / die Ihnen ein Empfehlungsschreiben schreibt und Sie bei der Anfertigung des Exposés berät.

    Wie lange dauern die Bewerbungsprozesse?

    Die Dauer des Bewerbungsprozesses hängt von mehreren Faktoren ab. Eine wichtige Rolle spielt der Bewerbungszeitpunkt: Einige Stipendiengeber geben feste Bewerbungstermine vor. Bei anderen Stipendiengebern ist eine Bewerbung jederzeit möglich. Daran an schließt sich der Begutachtungs- und Auswahlprozess. Gewöhnlich dauern die Auswahlprozesse drei bis sechs Monate.

    Wo finde ich Unterstützung bei einer Stipendienbewerbung?

    Die Stipendiengeber unterstützen Bewerberinnen und Bewerber mit hilfreichen Informationen auf Ihren Webseiten. Bei Unklarheiten kann man sich auch direkt an den Stipendiengeber wenden und nachfragen. Die Graduierten-Akademie bietet regelmäßig zudem WorkshopsExterner Link für Promotionsinteressierte zum Thema Stipendienbewerbung an. Empfehlenswert ist auch die Initiative ApplicAidExterner Link: Sie bietet Menschen aus bildungsbenachteiligten Gruppen Unterstützung bei der Bewerbung um ein Stipendium.

Landesgraduiertenstipendien

Die Friedrich-Schiller-Universität vergibt jährlich Promotionsstipendien, die aus Mitteln des Freistaates Thüringen finanziert werden. Die Regellaufzeit beträgt 3 Jahre, 1 Jahr Verlängerung kann beantragt werden. Weitere Verlängerungen aufgrund der Betreuung von Kindern, Angehörigen sowie eigener schwerwiegender chronischer Erkrankung und Behinderung sind möglich. Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 1.400 €. (plus ggf. Familienzuschläge).

Die Landesgraduiertenstipendien werden einmal jährlich ab Mitte des Sommersemesters ausgeschrieben. Die Laufzeit des Stipendiums beginnt Anfang des folgenden Jahres. Die Anzahl der Stipendien variiert jährlich - in den letzten Jahren wurden pro Jahr etwa 10-12 Stipendien vergeben. Aufgrund der Verlängerung der Förderdauer und der Erhöhung des Stipendiums ist ab 2019 mit einer geringeren Anzahl vergebener Stipendien zu rechnen.

Eine Bewerbung für die Landesgraduierten-Stipendien ist regelmäßig im dritten Quartal eines Jahres möglich. Frühester Förderbeginn ist der 1. Januar des Folgejahres. Weitere Informationen und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Vergabe finden Sie in der Thüringer LandesgraduiertenförderungsverordnungExterner Link.

  • Wie kann ich mich bewerben?

    Die Bewerbung erfolgt onlineExterner Link. Bewerbungsschluss ist der 27. September. Dem Online-Antrag sind folgende Dokumente beizufügen (Datei-Upload auf der Bewerbungsseite):

    1. tabellarischer Lebenslauf (mit Lichtbild)
    2. ein Exposé des Dissertationsvorhabens mit Ausführungen zur Fragestellung, deren Herleitung und Begründung, zum Stand der Forschung, zur methodischen Umsetzung, zum geplanten zeitlichen Ablauf mit Anführung einschlägiger Literatur (5-10 Seiten ohne Literaturverzeichnis, Arial 11pt, 1,5-zeilig)
    3. eine Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses

    Weiterer Bestandteil der Bewerbung ist eine vertrauliche Stellungnahme der Betreuerin bzw. des Betreuers des Promotionsvorhabens, welche Auskunft über das Promotionsvorhaben sowie die persönliche und fachliche Qualifikation der Bewerberin bzw. des Bewerbers gibt (Formblatt "Betreuer:innen" (deutschdocx, 43 kb/englischdocx, 33 kb), bitte direkt durch die Betreuerin oder den Betreuer an graduiertenstipendien@uni-jena.de).

    Links & Downloads

  • Wie erfolgt die Auswahl?

    Die Begutachtung erfolgt zweistufig. Zunächst werden die Anträge durch die jeweiligen Fakultäten bewertet. Dafür werden je nach Fakultät Kommissionen eingesetzt, unabhängige Gutachten eingeholt oder Anhörungen durchgeführt. Die Vergabe selbst erfolgt danach durch die Vergabekommission des Senats. Sie setzt sich aus den nichtstudentischen Mitgliedern des Ausschusses für wissenschaftlichen Nachwuchs, der Gleichstellungs-Beauftragten sowie der Diversity-Beauftragten zusammen. Den Vorsitz hat der Vizepräsident für wissenschaftlichen Nachwuchs und Gleichstellung.

  • Häufig gestellte Fragen

    Wieviele Stipendien werden vergeben?
    Die Anzahl der Stipendien variiert jährlich. Pro Fakultät können 1-2 Stipendien vergeben werden. In den letzten Jahren wurden pro Jahr insgesamt etwa 10-12 Stipendien vergeben.

    Wie hoch sind meine Chancen?
    Die Anzahl der Bewerbungen variiert von Fakultät zu Fakultät. Erfahrungsgemäß gibt es in den Geistes- und Sozialwissenschaften zumeist höhere Bewerbungszahlen als in den Naturwissenschaften. Jedoch garantiert auch eine geringe Anzahl an Bewerbungen nicht den Erhalt eines Stipendiums – ausschlaggebend ist die Qualität der einzelnen Bewerbungen.

    Was sind die Bewertungskriterien?
    Die drei wesentlichen Kriterien für die Vergabe der Stipendien sind: Sehr gute Noten im Studium, eine kurze Studiendauer und eine hohe Qualität des Exposés.

    Ich habe länger als die Regelstudienzeit studiert. Ist das ein Problem?
    Ein zügig durchgeführtes Hochschulstudium ist eine Voraussetzung für den Erhalt eines Landesgraduierten-Stipendiums. Falls Sie jedoch länger studiert haben, wäre es wichtig, dass aus Ihrem Antrag, Ihrem Lebenslauf oder einer zusätzlichen Erläuterung die Gründe deutlich werden.

    Ich habe mich schon einmal beworben. Kann ich mich noch einmal bewerben?
    Eine erneute Bewerbung ist möglich. Allerdings sollte die neue Bewerbung, insbesondere das Exposé, eine Weiterentwicklung des Dissertationsvorhabens erkennen lassen.

    Wer entscheidet über die Vergabe?
    Die Begutachtung erfolgt zweistufig. Zunächst werden die Anträge durch die jeweiligen Fakultäten bewertet. Dafür werden je nach Fakultät Kommissionen eingesetzt, unabhängige Gutachten eingeholt oder Anhörungen durchgeführt. Weitergehende Informationen erhalten Sie im Dekanat Ihrer Fakultät.
    Die Vergabe selbst erfolgt danach durch den Senatsausschuss für den wissenschaftlichen Nachwuchs der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Dieser setzt sich aus den nichtstudentischen Mitgliedern des Senatssausschusses für den wissenschaftlichen Nachwuchs sowie der Gleichstellungsbeauftragten und dem Diversitätsbeauftragten zusammen. Den Vorsitz hat der Vizepräsident für wissenschaftlichen Nachwuchs und Gleichstellung.

    Wer kann eine Betreuerin bzw. ein Betreuer sein?
    Betreuen dürfen die an der Friedrich-Schiller-Universität Jena berufenen oder habilitierten Mitglieder der Fakultäten (Professoren und Professorinnen, Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen sowie Privatdozenten und Privatdozentinnen) sowie Leiterinnen und Leiter von Nachwuchsgruppen (z.B. Emmy-Noether-Gruppen). Ein Doktortitel reicht zur Betreuung einer Promotion nicht aus.

    Ich habe noch kein Abschlusszeugnis, kann ich mich trotzdem bewerben?
    Ja, bis zur Entscheidung über die Vergabe muss die Abschlussnote jedoch vorliegen. Bitte reichen Sie stattdessen eine Leistungsübersicht und eine Stellungnahme der Gutachterin bzw. des Gutachters Ihrer Abschlussarbeit über die Annahme und Note der Abschlussarbeit ein.

    Welchen Inhalt sollte das Exposé haben?
    Das Exposé sollte Folgendes enthalten: Ausführungen zur Fragestellung, deren Herleitung und Begründung, zum Stand der Forschung, zur methodischen Umsetzung, zum geplanten zeitlichen Ablauf mit Anführung einschlägiger Literatur.

    Welche Form sollte das Exposé haben?
    Das Exposé sollte (ohne Literaturverzeichnis) 5-10 Seiten lang sein. Es sollte in der Schriftart Arial mit der Schriftgröße 11 verfasst sein und einen Zeilenabstand von 1,5 Zeilen haben.

    Wann erfahre ich, ob ich das Stipendium erhalte?
    Sie werden Anfang Dezember von uns schriftlich benachrichtigt. Bitte sehen Sie von vorherigen Nachfragen ab.

    Wann startet die finanzielle Förderung?
    Die erste Stipendienzahlung erfolgt im Januar.

    Gibt es eine Förderung für Familien?
    Ja. Die Geförderten erhalten monatlich einen Familienzuschlag in Höhe von 300 Euro für ein unterhaltspflichtiges Kind und 150 Euro für jedes weitere unterhaltspflichtige Kind.

  • Informationen für Stipendiatinnen und Stipendiaten

    Förderung von Auslandsaufenthalten
    Falls für die Durchführung Ihres Forschungsprojekts ein Auslandsaufenthalt notwendig ist, können Sie für diesen Auslandsaufenthalt beim Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) eine Aufstockung Ihres Landesgraduiertenstipendiums beantragen. Die Förderung beinhaltet eine Aufstockung des Stipendiums, einen einmaligen Reisekostenzuschuss, eine Pauschale für Forschungs- und Kongresskosten sowie Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung. Auf Antrag können weitere Leistungen gewährt werden wie beispielsweise anfallende Studiengebühren. Der Aufenthalt muss wenigstens 30 Tage dauern und kann maximal für 12 Monate gefördert werden. Die Anträge müssen spätestens 8 Wochen vor Beginn des Auslandsaufenthaltes eingereicht werden.
    Weitere InformationenExterner Link

    Jährlicher Zwischenbericht
    Stipendiatinnen und Stipendiaten müssen jährlich einen Zwischenbericht vorlegen. Dieser Bericht muss den inhaltlichen und zeitlichen Verlauf der bisherigen Arbeit verdeutlichen und einen Arbeits- und Zeitplan für den Abschluss des Vorhabens enthalten. Zu diesem Bericht muss die Betreuerin bzw. der Betreuer des Vorhabens eine vertrauliche Stellungnahme abgeben.
    Hinweise zur Gestaltung des Berichts und Musterberichtpdf, 118 kb (als Word-Dokumentdocx, 57 kb)

    Abschlussbericht
    Am Ende der Förderung ist ein Abschlussbericht vorzulegen und eine Stellungnahme der Betreuerin bzw. des Betreuers. Letztere entfällt, wenn die Dissertation innerhalb der Förderzeit eingereicht wurde.
    Hinweise zur Gestaltung des Abschlussberichts und Musterberichtpdf, 363 kb

Kontakt

Begabtenförderungswerke

Es gibt in Deutschland 13 Begabtenförderungswerke, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert werden, und die Stipendien für das Studium und die Promotion vergeben. Diese Begabtenförderungswerke stehen zum Beispiel den verschiedenen deutschen Parteien, den Kirchen und den Sozialpartnern nahe. Sie unterscheiden sich in der Art der Auswahl ihrer Stipendiatinnen bzw. Stipendiaten sowie in Art und Angebot der ideellen Förderung. Die Höhe der finanziellen Förderung ist allerdings bei allen Werken identisch, variiert jedoch nach den individuellen Voraussetzungen der Bewerberin bzw. des Bewerbers.

Einen vergleichenden Überblick über Gemeinsamkeiten und Unterschiede der 13 Begabtenförderungswerke erhalten Sie unter http://www.stipendiumplus.deExterner Link. Das Internetportal informiert unter anderem über Anforderungen und Leistungen der einzelnen Einrichtungen, über Vorgehensweisen bei der Bewerbung sowie über spezifische Angebote für einzelne Zielgruppen.

Jedes Begabtenförderungswerk hat Vertrauensdozentinnen und -dozenten an den verschiedenen deutschen Universitäten. Die Vertrauensdozenten/-dozentinnen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena können Sie dieser Übersichtpdf, 191 kb entnehmen. In der folgenden Liste finden Sie Links zur Promotionsförderung der 13 Begabtenförderungswerke in Deutschland.

Fachspezifische Stipendien

Hier finden Sie eine Auswahl fachspezifischer Stipendienmöglichkeiten für Promovierende. Weitere Stipendien können Sie u. a. in der Datenbank mystipendium.deExterner Link finden. Eine Übersicht über Stipendien-Datenbanken finden Sie weiter unten.

Länderspezifische Stipendien

Für internationale Promovierende gibt es auch einige länderspezifische Stipendien. Wir empfehlen Ihnen für die Suche nach diesen Stipendien die Datenbank des Deutschen Akademischen Austauschdiensts.

  • Länderspezifische Stipendien
    • Ukraine-Stipendien
      Die Friedrich-Schiller-Universität Jena vergibt Stipendien an Promovierende, die wegen des Krieges aus der Ukraine geflohen sind.
    • Stipendien-Datenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)Externer Link(deutsch- und englischsprachig)
      In der Datenbank finden Sie Informationen zu länderspezifischen Fördermöglichkeiten des DAAD und von anderen Anbietern. Sie können die Suche nach Ländern eingrenzen. 
    • Hilde Domin-ProgrammExterner Link
      Das Programm unterstützt gefährdete Promovierende, denen in ihrem Herkunftsland das Recht auf Bildung oder andere Grundrechte verweigert wird, dabei, eine Promotion in Deutschland aufzunehmen oder fortzusetzen.

Datenbanken

Im Folgenden finden Sie Datenbanken, in denen Sie gezielt nach Individual-Stipendien suchen können. Einige Datenbanken eignen sich vor allem für die Recherche zu Finanzierungsmöglichkeiten einer Promotion in Deutschland. Für die Nutzung dieser Angebote sind Deutschkenntnisse erforderlich. Andere Datenbanken legen den Fokus auf internationale Mobilität. Aufgrund der Mehrsprachigkeit der Datenbanken sind sie für internationale Promovierende mit keinen oder wenigen Deutschkenntnissen gut geeignet. Recherchiert werden kann sowohl zu Finanzierungsmöglichkeiten für eine Promotion in Deutschland als auch zur Finanzierung von Auslandsaufenthalten im Verlauf der Promotion.

  • Stipendiendatenbanken
    • mystipendiumExterner Link (deutschsprachig)
      Eine umfassende, benutzerfreundliche Stipendiendatenbank mit über 1500 Fördereinträgen. Das Portal umfasst eine große Bandbreite an Fördermöglichkeiten für die Promotion: von der Finanzierung der Lebenshaltungskosten über die finanzielle Unterstützung von Auslandsaufenthalten bis hin zu Beihilfen für wissenschaftliche Arbeiten.
    • Servicestelle für ELektronische ForschungsförderInformationen (ELFI)Externer Link (deutschsprachig)
      Das Portal umfasst eine Datenbank, die Informationen zur Forschungsförderung sammelt und gezielt aufbereitet. Zur Zeit enthält die ELFI-Datenbank über 8.000 Programme und rund 3.700 nationale und internationale Förderer. Eine kostenfreie Nutzung ist universitätsintern über die ThULB möglich.
    • H-Soz-Kult - Kommunikation und Fachinformation für die GeschichtswissenschaftenExterner Link (deutschsprachig)
      Das Portal veröffentlicht laufend Ankündigungen von Stipendien, Stellenanzeigen, Studiengängen und wissenschaftlichen Förderprogrammen aus dem In- und Ausland für Historiker/innen und andere Geisteswissenchaftler/innen.
    • EURAXESS Researchers in Motion Externer Link(deutsch- und englischsprachig)
      Förderdatenbank für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland und der EU (incoming, outgoing, returning)
    • Stipendien-Datenbank des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)Externer Link(deutsch- und englischsprachig)
      In der Datenbank des DAAD finden Sie Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für internationale Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrerinnen und -lehrer sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.
    • Scholarshipportal.euExterner Link (englischsprachig)
      Die Suchmaschine ermöglicht Promovierenden und solche, die es werden wollen, die europaweite Suche nach Stipendien für Studien- und Forschungsaufenthalten, Auslandspraktika etc.
    • European Funding GuideExterner Link (englischsprachig)
      Eine Suchmaschine, die es ermöglicht sowohl nach Fördermöglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt als auch nach einer Finanzierung für eine Promotion zu suchen.