Hochschulversammlung
Die Hochschulversammlung setzt sich aus Mitgliedern des Senates sowie des Universitätsrates zusammen, wobei die Zusammensetzung abhängig ist von den anstehenden Aufgaben (s. u.a. § 36 des Thüringer Hochschulgesetzes). Zuständig ist das Gremium u.a. für die Wahl der Präsidentin/des Präsidenten, die Wahl der Kanzlerin/des Kanzlers sowie für Beschlüsse bzgl. der Struktur- und Entwicklungsplanungen (STEP).
Den Vorsitz der Hochschulversammlung führt der Universitätsratsvorsitzende.