Hochschulversammlung

Die Hochschulversammlung setzt sich aus Mitgliedern des Senates sowie des Universitätsrates zusammen, wobei die Zusammensetzung abhängig ist von den anstehenden Aufgaben (s. u.a. § 36 des Thüringer Hochschulgesetzes). Zuständig ist das Gremium u.a. für die Wahl der Präsidentin/des Präsidenten, die Wahl der Kanzlerin/des Kanzlers sowie für Beschlüsse bzgl. der Struktur- und Entwicklungsplanungen (STEP).

Den Vorsitz der Hochschulversammlung führt der Universitätsratsvorsitzende.

Geschäftsstelle für zentrale Gremien
Thomas Heller, PD Dr.
vCard
Präsidialamt
PD Dr. Thomas Heller
Foto: Jens Meyer (Universität Jena)
Universitätshauptgebäude, Raum 1.12
Fürstengraben 1
07743 Jena Google Maps – LageplanExterner Link